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Halten und Parken in den Ortsgemeinden während des Winterdienstes!

07.12.2017

Autobesitzer werden dringend gebeten, ihre Autos nicht auf der Fahrbahn zu parken, da dadurch der Räum- und Streudienst an dieser Stelle erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. An engen und unübersichtlichen Stellen, sowie auf Gehwegen ist das Parken gemäß StVO grundsätzlich nicht erlaubt und wird mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet.

Wir bitten um Beachtung, damit der Räum- und Streudienst ordnungsgemäß erfolgen kann.

Thalfang, den 01.12.2017 Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf - als örtliche Ordnungsbehörde - 

 

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