Halten und Parken in den Ortsgemeinden während der Wintermonate!

23.12.2020

Autobesitzer werden dringend gebeten, ihre Autos nicht auf der Fahrbahn zu parken, da dadurch der Räum- und Streudienst an diesen Stellen erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.
An engen und unübersichtlichen Stellen, sowie auf Gehwegen ist das Parken gemäß StVO grundsätzlich nicht erlaubt und wird mit einer Ordnungswidrigkei- tenanzeige geahndet.

Wir bitten um Beachtung, damit der Räum- und Streudienst ordnungsgemäß erfolgen kann.

Thalfang, den 11.12.2020 Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf - als örtliche Ordnungsbehörde -