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Streu- und Räumpflicht

24.01.2019

Räum- und Streupflicht/

Reinigung öffentlicher

Straßen in den Ortsgemeinden

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der von den Ortsgemein- den erlassenen Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßenalle Grundstückseigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, die Räum- und Streupflichten sowie die Reini- gung der Bürgersteige und Straßenrinnen auf öffentlichen Straßen und Wegen an ihren Grundstücken wahrzunehmen.

Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüber- wege und Fahrbahnstellen.
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustel- len. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll insbeson- dere auf Gehwegen nur in geringer Menge verwendet werden.Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Verantwortlichen eingeleitet. Ersatzvornahmen wer- den dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt.

54424 Thalfang, 11.01.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf -Örtliche Ordnungsbehörde-

 

Bild zur Meldung: Streu- und Räumpflicht