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Windparkprojekt Malborn

Windparkprojekt Malborn - hier im Fließtext

 

Windparkprojekt Malborn – Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Zwischen Malborn und Thiergarten, auf dem „Steinkopf“ im Malborner Wald, plant das Unternehmen Statkraft die Errichtung eines Windparks mit bis zu acht modernen Windkraftanlagen. Statkraft ist Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energien und ein norwegisches Staatsunternehmen. Im April 2024 wurde ein Nutzungsvertrag mit der Ortsgemeinde Malborn geschlossen, der die Grundlage für die Planungen bildet.

Seitdem arbeitet Statkraft intensiv an der Detailplanung. Seit Dezember 2024 und noch bis Ende des Jahres werden im Plangebiet mithilfe von Lidartechnik präzise Windmessungen durchgeführt. Parallel dazu erfolgen bis Ende 2025 umfangreiche Kartierungen, um die Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen zu erfassen. Diese Untersuchungen sind wichtig für den Natur- und Artenschutz und bilden eine zentrale Grundlage für das spätere Genehmigungsverfahren.

Aufgrund neuer Planungshinweise für Rheinland-Pfalz, die im April 2024 veröffentlicht wurden und neue Vorschriften für Wasserschutzgebiete enthalten, arbeitet Statkraft an einer Anpassung des ursprünglich geplanten Windparklayouts. In Abstimmung mit der Oberen Wasserschutzbehörde in Trier wurden bereits einzelne Anlagenstandorte verlegt und die Anzahl von zehn auf acht reduziert.

Geplant ist der Einsatz moderner, getriebeloser Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils rund 7 Megawatt und einer Nabenhöhe von 162 Metern. Der Windpark könnte damit jährlich grünen Strom für bis zu 40.000 Haushalte erzeugen und über 106.000 Tonnen CO einsparen ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz.

Besonderes Augenmerk legt Statkraft auf einen möglichst schonenden Eingriff in den Wald. Die geplanten Standorte befinden sich überwiegend auf bereits vorgeschädigten Flächen, etwa durch Borkenkäferbefall, und in der Nähe bestehender Forstwege. Flächen, die für Bau und Betrieb beansprucht werden, sollen anschließend wieder aufgeforstet oder durch anderweitige Waldentwicklungsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Vom geplanten Bau des Windparks können die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde profitieren. Gemäß § 6 EEG 2023 verpflichtet sich Statkraft zur freiwilligen Kommunalabgabe. Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern erhalten eine Beteiligung an den Stromerträgen von bis zu 2 Euro je eingespeister Megawattstunde. Diese Mittel stehen den Gemeinden zur freien Verfügung, etwa für Investitionen in Infrastruktur oder gemeinnützige Projekte. Darüber hinaus prüft Statkraft weitere Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung.

Statkraft wird die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt des Projekts informieren – unter anderem im Rahmen von Bürgerdialogen.

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Veröffentlichung

Mi, 30. Juli 2025

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